dhg-Logo Die Deutsche Hausfrauengewerkschaft
Unabhängig
- Überparteilich 

dhg e.V. - Postfach 1462 - 53004 Bonn


Damit Frauen und Männer sich

für Familienarbeit
ohne Benachteiligungen
zugunsten von Kindern
und pflegebedürftigen Angehörigen

frei entscheiden können
 

- G r u n d s a t z p r o g r a m m -


Wir über uns: 

Die Deutsche Hausfrauengewerkschaft e.V. (dhg) wurde 1979 in Kiel gegründet. Sie ist bundesweit vertreten und in Landes- bzw. Ortsverbänden organisiert. Die Finanzierung der dhg geschieht allein über Mitgliedsbeiträge (DM 72,00 jährlich) und Spenden. Die von den Mitgliedern geleistete Arbeit erfolgt ehrenamtlich. Die dhg ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

Die dhg ist überparteilich und unabhängig und ist keine Untergliederung des DGB. Sie ist ein Zusammenschluß von Familienhausfrauen und -hausmännern bzw. deren (Ehe-)Partnern und anderen Interessierten. Ihr gehören Mitglieder aus allen demokratischen politischen Richtungen an.

Verhandlungspartner der dhg sind Parlament und Regierung Sie sind zuständig sind für die Gesetzesänderungen in allen Bereichen, welche die Familie, die Ehe und die soziale Sicherung betreffen. Die Arbeit der dhg konzentriert sich zum einen auf Fachgespräche im politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bereich, zum anderen auf die Bewustseinsveränderung einer breiten Öffentlichkeit über gesellschaftliche Grunddaten.

Das gemeinnützige Bildungswerk der dhg veranstaltet zu den oben genannten Themen jährlich Seminare. Seit vielen Jahren zeigt das Bildungswerk die Wanderausstellung "unbezahlte Frauenarbeit - Basis der Wirtschaft", die mit zahlreichen Fotos und Texten die Situation derFamilienhausfrauen anschaulich darstellt.

Die dhg gibt vierteljährlich die Zeitschrift dhg-Rundschau heraus mit Informationen über aktuelle Themen und Veranstaltungen.

Die dhg will auf die Situation der Familienhausfrauen/-hausmänner aufmerksam machen, Mißstände aufzudecken, Gesetzesveränderungen anzuregen und auf das Bewustsein der Öffentlichkeit einzuwirken.

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Grundrecht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." GG Art. 6/2

"Jeder Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gesellschaft." GG Art. 6/4

Die Familie als Grundlage jeder Gesellschaft ist eine vom Staat zu schützende Institution. Für die dhg ist Familie jede Lebensgemeinschaft, in der Kinder aufwachsen und/oder Angehörige gepflegt werden. Erziehung von Kindern und Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen sind Leistungen für die Gesellschaft. Insbesondere für die Person, die diese Arbeit erbringt, muß eine eigenständige Existenz gewährleistet sein.

Familienarbeit schafft volkswirtschaftliches Einkommen und ist die Voraussetzung für das Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme.

 


Wir fordern: 

 
Die dhg fordert:

Eigenständiges Einkommen und soziale Sicherung für den Beruf Familienhausfrau/-hausmann

* Gemäß §1360 Satz 2 BGB ist Hausfrauentätigkeit in Ehe und Familie eine echte, der Erwerbstätigkeit gleichrangige und gleichwertige Berufstätigkeit zum Zwecke der Erfüllung der Unterhaltspflicht. (Vergl. Ermann, Kommentar zum BGB 2. Auflage)

Bis dahin lauten unsere Mindestforderungen:

Ehe- und
Familienrecht:
  • gleichberechtigte Verfügung von Ehefrau und Ehemann über das Einkommen
Sozialrecht:
  • leistungsgerechtes Erziehungsgeld, unabhängig vom Familieneinkommen für mindestens 6 Jahre pro Kind
  • angemessenes Pflegegeld an die pflegende Person für die Versorgung behinderter und pflegebedürftiger Familienangehöriger
  • Altersversorgung durch
    • beitragsequivalente Anerkennung der Erziehungsleistung
    • leistungsgerechte Anrechnung der häuslichen Pflege
    • Beruft- und Erwerbsunfähigkeitsrente
    • Anhebung der Hinterbliebenenrente vom 60% auf 100%
  • Aufnahme in die gesetzliche Unfallversicherung
  • Gewährung von Kuren zur Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft wie bei Erwerbstätigen
Arbeitsrecht:
  • Fortfall der jetzigen Einschränkungen bei Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
  • besondere Förderung bei Berufswechsel (sogenannte Wiedereingliederung), Anerkennung der Familienarbeit als Qualifikation
  • Zahlung von Arbeitslosengeld, falls Berufswechsel nicht sofort möglich


[Homepage] [Adressen] [Veranstaltungen] [Familienarbeit heute] [Seitenanfang]


Erstellt von R. Kratzberg, am 1. Mai 1998; überarbeitet am 12 März 1999