Die
Deutsche Hausfrauengewerkschaft Unabhängig - Überparteilich dhg e.V. - Postfach 1462 - 53004 Bonn |
Damit Frauen und Männer sich für
Familienarbeit frei
entscheiden können - G r u n d s a t z p r o g r a m m - |
Die Deutsche Hausfrauengewerkschaft e.V. (dhg) wurde 1979 in Kiel gegründet. Sie ist bundesweit vertreten und in Landes- bzw. Ortsverbänden organisiert. Die Finanzierung der dhg geschieht allein über Mitgliedsbeiträge (DM 72,00 jährlich) und Spenden. Die von den Mitgliedern geleistete Arbeit erfolgt ehrenamtlich. Die dhg ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
Die dhg ist überparteilich und unabhängig und ist keine Untergliederung des DGB. Sie ist ein Zusammenschluß von Familienhausfrauen und -hausmännern bzw. deren (Ehe-)Partnern und anderen Interessierten. Ihr gehören Mitglieder aus allen demokratischen politischen Richtungen an.
Verhandlungspartner der dhg sind Parlament und Regierung Sie sind zuständig sind für die Gesetzesänderungen in allen Bereichen, welche die Familie, die Ehe und die soziale Sicherung betreffen. Die Arbeit der dhg konzentriert sich zum einen auf Fachgespräche im politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bereich, zum anderen auf die Bewustseinsveränderung einer breiten Öffentlichkeit über gesellschaftliche Grunddaten.
Das gemeinnützige Bildungswerk der dhg veranstaltet zu den oben genannten Themen jährlich Seminare. Seit vielen Jahren zeigt das Bildungswerk die Wanderausstellung "unbezahlte Frauenarbeit - Basis der Wirtschaft", die mit zahlreichen Fotos und Texten die Situation derFamilienhausfrauen anschaulich darstellt.
Die dhg gibt vierteljährlich die Zeitschrift dhg-Rundschau heraus mit Informationen über aktuelle Themen und Veranstaltungen.
Die dhg will auf die Situation der Familienhausfrauen/-hausmänner aufmerksam machen, Mißstände aufzudecken, Gesetzesveränderungen anzuregen und auf das Bewustsein der Öffentlichkeit einzuwirken.
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Grundrecht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." GG Art. 6/2
"Jeder Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gesellschaft." GG Art. 6/4
Die Familie als Grundlage jeder Gesellschaft ist eine vom Staat zu schützende Institution. Für die dhg ist Familie jede Lebensgemeinschaft, in der Kinder aufwachsen und/oder Angehörige gepflegt werden. Erziehung von Kindern und Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen sind Leistungen für die Gesellschaft. Insbesondere für die Person, die diese Arbeit erbringt, muß eine eigenständige Existenz gewährleistet sein.
Familienarbeit schafft volkswirtschaftliches Einkommen und ist die Voraussetzung für das Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme.
Eigenständiges Einkommen und soziale Sicherung für den Beruf Familienhausfrau/-hausmann |
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